Preiswerte Datenträgervernichtung
Die Datenträgervernichtung nebst den darauf gespeicherten Daten ist ein wesentlicher Bestandteil der Datenverwaltung.
Sie beginnt mit der Datenerfassung und endet mit der Datenvernichtung.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen zur Vernichtung von Datenträgern wie USB-Sticks, CDs, DVDs sowie Chip- und Speicherkarten sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Grundsätzlich gilt:
Wer Daten für gewerbliche Zwecke erfasst, speichert und verwaltet, sollte bzw. muss sie anschließend auch professionell vernichten.
Da in der Regel die dafür notwendige Technik nicht im eigenen Unternehmen zur Verfügung steht, ist ein externer Dienstleister oftmals die beste und sicherste Lösung.
Ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen übernimmt mit Übergabe der zu vernichtenden Datenträger die Verantwortung und Haftung für eine vorschriftsmäßige Datenträgervernichtung.
ISO 21964 / DIN 66399 - Allgemeine Grundlage zur Datenträgervernichtung
In Deutschland sind die Einzelheiten zur Vernichtung von Datenträgern in der ISO 21964 bzw. der wortgleichen DIN 66399 geregelt.
Diese Norm berücksichtigt die Besonderheiten der vielseitigen Datenträger und legt für den Bereich von Büro- und Datentechnik die Standards fest.
Darunter werden auch das Vernichten von Magnetbändern oder das Vernichten von Speicherkarten erfasst.

Die ISO 21964 bzw. DIN 66399 ist dreiteilig gegliedert in
- Grundlagen und Begriffe
- Anforderungen an Maschinen zur Vernichtung von Datenträgern
- Technische sowie organisatorische Anforderungen an die Prozesse der Datenträgervernichtung
Heutzutage ist das Vernichten von USB-Sticks oder das Vernichten von CDs ebenso unentbehrlich wie die Vernichtung noch älterer Datenträger. Dies umfasst besispielsweise Magnetbänder und Disketten aus vergangenen Jahrzehnten.
Viele dieser alten Datenträger sind mit heutigen Betriebssystemen und Software nicht mehr kompatibel oder können mit aktueller Hardware nicht mehr genutzt werden.
Die Datenbestände werden oftmals in neue Formate konvertiert und dauerhaft gespeichert. Damit ist der alte Datenträger überflüssig. Er kann und muss so entsorgt werden, dass vom Datenträger und den gespeicherten Daten buchstäblich nichts mehr übrig bleibt.
Schutzklassen und Sicherheitsstufen zum Datenträger und Magnetbänder vernichten
Die ISO 21964 bzw. DIN 66399 unterscheidet gespeicherte und zu vernichtende Daten nebst deren Träger in die drei Schutzklassen für:
- interne Daten
- vertrauliche Daten
- Daten mit „sehr hohen Schutzbedarf (besonders vertrauliche & geheime Daten“.
Die Datenträger bzw. die darauf gespeicherten Daten werden in insgesamt sieben Sicherheitsstufen aufgeteilt.

Die Stufe 1 gilt für allgemeines, gespeichertes Schriftgut, das unleserlich gemacht oder entwertet wird.
Ab der Stufe 2 steigert sich das Sicherheitsbedürfnis für die Datenvernichtung bis hin zur Stufe 7 für streng geheime Daten, für deren Verwaltung und Vernichtung höchste Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind.
Die Datenträger selbst lassen sich unterteilen in:
- magnetische Datenträger (Diskette, ID-Karte)
- optische Datenträger (CD, DVDs)
- Halbleiterspeicher (Chipkarte)
- Film und Mikrofilm
- ….. sonstige elektronische Datenträger
Sicherheitsbehälter für Datenträger und Speicherkarten
Für den sicheren Transport Ihrer Datenträger stellen wir Sicherheitsbehälter mit unterschiedlichem Fassungsvolumen zur Verfügung.
Die Sicherheitsbehälter sind mit einem Einwurfschlitz im Behälterdeckel ausgestattet und in der Regel mit einem gummierten Randschutz versehen.
Üblicherweise nutzen wir für Sammlung und Transport von Datenträgern unseren 70 Liter Sicherheitsbehälter.
Bei größeren Mengen stellen wir einen Behälter mit 240 Litern Fassungsvolumen zur Verfügung.
Das Gewicht der befüllten Behälter sollte 100 Kg, nicht überschreiten.

Fazit zur Datenträgervernichtung
Auf die Datenträgervernichtung durch einen externen Dienstleister kann der Unternehmer aus verschiedenen Gründen nicht verzichten. Mit der Verwaltung übernimmt er nach DSGVO und BDSG auch die Datenverantwortung.
Von dieser Verantwortung ist er erst dann befreit, wenn die Datenträger sowie die darauf gespeicherten Daten vorschriftsmäßig gelöscht beziehungsweise vernichtet sind.
Dafür übernimmt ein nach ISO 21964 bzw. DIN 66399 zertifizierter Dienstleister die Zuständigkeit und Verantwortung.
Entscheidend für beide Seiten ist die Dokumentation von Übergabe beziehungsweise Übernahme aller zu vernichtenden Datenträger bis zu deren Vernichtung.
Kundenbewertungen zur Datenträgervernichtung
201 Bewertungen
4,8 von 5 Sternen
165 Empfehlungen
165 von 201 Kunden empfehlen MAMMUT Deutschland GmbH & Co. KG
Die Letzten 10 Bewertungen
Nina M.
am 01.10.2025
Kommentar: „alles wunderbar und unkompliziert“
Nina M.
am 30.09.2025
Kommentar: „unkomplizierter und reibungsloser Ablauf“
Mathias G.
am 29.09.2025
Kommentar: „Vielen Dank für die freundliche und kompetente Beratung und Durchführung!“
Margot J.
am 18.09.2025
Kommentar: „Wir waren sehr zufrieden, ihr Mitarbeiter war sehr pünktlich und hat mit angepackt, war sehr freundlich.
Werden sie gerne weiter empfehlen!
Freundliche Grüsse
M. Jandl“
Peter N.
am 03.09.2025
Kommentar: „Sehr freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter, professionelle , schnelle Abwicklung! -Danke und bis zum nächsten Mal!“
Waldemar S.
am 03.09.2025
Kommentar: „Auftrag pünktlich und zufriedenstellend ausgeführt.
Vielen Dank“
Antwort von MAMMUT-Partner: „Wir bedanken uns für die nette Rückmeldung. Ihre Meinhardt Städtereinigung“
Andreas H.
am 14.08.2025
Kommentar: „Zuverlässige Terminierung, unkomplizierte Abwicklung.“
Pauline E.
am 12.08.2025
Kommentar: „Ich bin extrem zufrieden mit ihrer Arbeit. Jeder Person war höflich und hilfsbereit. Ich habe die Firma schon weiter empfohlen. DANKE“
M. S.
am 06.08.2025
Kommentar: „Flexibel, freundlich und kompetent immer wieder gerne.“
Susanne H.
am 02.08.2025
Kommentar: „Zuverlässige und professionelle Abwicklung.“