Bankunterlagen wie Kontoauszüge, Kreditverträge oder Überweisungsbelege dokumentieren den Zahlungsverkehr und dienen als Nachweis bei steuerlichen, vertraglichen oder rechtlichen Fragen.
Dass man diese nicht sofort entsorgen darf, ist klar. Doch wie lange müssen Sie solche Unterlagen aufbewahren? Welche Regeln gelten für Unternehmen, welche für Privatpersonen? Und was ist bei der datenschutzkonformen Vernichtung zu beachten? Dieser Überblick liefert Ihnen klare Antworten.
Welche Dokumente zählen zu den Bankunterlagen?
Der Begriff „Bankunterlagen“ umfasst alle Dokumente (auf Papier und digital), die in Zusammenhang mit Kontoführung, Kreditvergabe und Zahlungsverkehr stehen.
Typische Beispiele sind:
- Kontoauszüge (Papier oder digital)
- Kreditverträge
- Kreditkartenabrechnungen
- Ein- und Auszahlungsbelege
- Zinsbescheinigungen (z. B. für Kapitalerträge)
- Depotunterlagen (z. B. Wertpapierabrechnungen)
- Überweisungen, Lastschriftbelege, Daueraufträge
- Kontoeröffnungsunterlagen, Identitätsnachweise (z. B. PostIdent)
Diese Unterlagen enthalten häufig sensible personenbezogene Daten – von Kontonummern über Adressen bis zu Einkommensinformationen.
Im Detail: Aufbewahrungsfristen für Bankunterlagen im privaten und gewerblichen Bereich
Für Privatpersonen
Es gibt keine gesetzlich verpflichtende Aufbewahrungsfrist für Bankunterlagen im privaten Bereich. Dennoch sind folgende Fristen zu empfehlen:
Dokumenttyp | Empfohlene Frist | Grund / Empfehlung |
---|---|---|
Kontoauszüge | mind. 3 Jahre | § 195 BGB (regelmäßige Verjährung) |
Zinsbescheinigungen | 4 Jahre | Steuerfestsetzungsfrist (§ 169 AO) |
Kreditverträge | Laufzeit + 3–6 Jahre | Verjährung von Rückzahlungs-/Rechtsansprüchen |
Spenden-/Überweisungsbelege | 3–6 Jahre | Nachweis gegenüber dem Finanzamt |
Tipp: Kontoauszüge für große Anschaffungen (z. B. Immobilienkauf, Erbschaft) lieber dauerhaft sichern.
Für Unternehmen
Bankunterlagen sind in der Regel buchungsrelevant und unterliegen somit der Aufbewahrungspflicht.
Dokumenttyp | Aufbewahrungsfrist | Rechtsgrundlage / Empfehlung |
---|---|---|
Kontoauszüge (privat) | mind. 3 Jahre | § 195 BGB (Verjährung), steuerlicher Nachweis |
Kontoauszüge (gewerblich) | 8 Jahre | § 147 AO (Buchungsbeleg), ab 2025 |
Kreditverträge (privat) | Laufzeit + 3–6 Jahre | § 195 BGB (Verjährung), Rückforderungssicherheit |
Kreditverträge (gewerblich) | 8 Jahre | § 147 AO |
Kreditkartenabrechnungen | 8 Jahre | § 147 AO |
Ein-/Auszahlungsbelege | 8 Jahre | § 147 AO (Zahlungsnachweis) |
Zinsbescheinigungen | mind. 4 Jahre | § 169 AO (Festsetzungsfrist Einkommensteuer) |
Depotunterlagen (Wertpapiere) | 6–8 Jahre | steuerliche Relevanz, Kapitalerträge |
Kontoeröffnungsunterlagen | bis 5 Jahre nach Ende | § 8 GWG (Geldwäschegesetz, Bankpflicht) |
Korrespondenz mit Banken | 6 Jahre | § 257 HGB (Geschäftsbriefe, gewerblich) |
Seit Inkrafttreten des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (2025) gilt die 8-jährige Aufbewahrungsfrist für viele Bankdokumente statt der bisherigen 10 Jahre.
Sonderregelungen & Besonderheiten
- Langfristige Kredite: Vertragsunterlagen am besten über die gesamte Laufzeit + 6 Jahre sichern.
- Depotauszüge / Kapitalerträge: Steuerlich relevant – mindestens 4 Jahre, oft besser 6–8 Jahre aufbewahren.
- Geldwäscheprävention: Banken müssen Unterlagen zu Kontoeröffnung und Identitätsprüfung bis zu 5 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahren (§ 8 GWG) – dies betrifft jedoch primär die Bank, nicht Kund:innen.
- Bankgeheimnis: Verpflichtet Kreditinstitute zum Schutz der Daten – für Privatpersonen gilt: Sorgfältige Aufbewahrung und datenschutzkonforme Entsorgung sind Teil der eigenen Sorgfaltspflicht.
Was geschieht bei einer Entsorgung von Unterlagen vor Ablauf der Fristen?
Wer Bankunterlagen zu früh oder unsachgemäß vernichtet, verliert nicht nur die Kontrolle über wichtige Nachweise – sondern riskiert auch rechtliche Konsequenzen.
Privatpersonen riskieren:
- Verjährung von Rückforderungen (z. B. doppelte Abbuchung)
- fehlende Nachweise bei Steuerfragen
- Probleme bei Garantieansprüchen oder Streitfällen (z. B. Mietkaution, Abbuchungen)
Unternehmen riskieren:
- Steuerschätzungen bei fehlender Buchhaltungsdokumentation
- Bußgelder bei Verstößen gegen Aufbewahrungspflichten (§ 379 AO)
- Datenschutzverstöße, wenn personenbezogene Bankdaten ungeschützt entsorgt werden
Hinweis: Mit Aktivierung des Videos wird YouTube im erweiterten Datenschutzmodus abgespielt. Mit der Aktivierung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen von YouTube und den Datenschutzbestimmungen der Mammut Aktenvernichtung zu.
Datenvernichtung nach DSGVO & DIN 66399 – so machen sie es richtig
Bankunterlagen enthalten in der Regel hochsensible Informationen wie:
- IBAN, Kontonummer, Bankverbindung
- Informationen über Vermögen, Kredite, Umsätze
- personenbezogene Daten (Name, Adresse, ggf. Gehaltsnachweise)
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist dürfen diese Daten nicht weiter gespeichert werden. Die DSGVO (Art. 5 Abs. 1 lit. e) verpflichtet zur Löschung, sobald der Zweck zur Lagerung der Daten entfällt.
Die empfohlene Vernichtungsmethode:
DIN 66399, Schutzklasse 2 oder mit Sicherheitsstufe P-4.
Bei digitalen Unterlagen (z. B. elektronische Kontoauszüge) gilt:
– revisionssichere Archivierung während der Frist
– sichere Löschung oder physische Zerstörung (empfohlen) nach Ablauf der Fristen
Unternehmen sollten unbedingt auf zertifizierte Fachbetriebe setzen, die auch einen AV-Vertrag nach DSGVO anbieten. Nur so ist eine wirklich sichere Datenvernichtung zu gewährleisten.
Fristen abgelaufen? Jetzt Bankunterlagen sicher vernichten!
MAMMUT Aktenvernichtung bietet Ihnen:
- Vernichtung nach DIN 66399 (Sicherheitsstufe P-4, Schutzklasse 2 oder 3)
- DSGVO-konforme Entsorgung
- Sichere Behälter für Sammlung und Transport
- Terminauswahl während der Bestellung
- Nachweis über Vernichtung inklusive
Durch Eingabe Ihrer Postleitzahl gelangen Sie zu einer Seite mit den verfügbaren Leistungen für Ihren Standort.
FAQ – Was viele zu Bankunterlagen wissen wollen
Wie lange muss ich meine Kontoauszüge als Privatperson aufheben?
Mindestens 3 Jahre – besonders bei Mietverhältnissen, Spenden oder größeren Anschaffungen.
Sind digitale Kontoauszüge als Nachweis ausreichend?
Ja – wenn sie unverändert, vollständig und lesbar gespeichert werden (GoBD-konform für Unternehmen).
Muss ich Kreditverträge nach Abzahlung noch aufheben?
Empfehlung: mindestens 6 Jahre nach letzter Zahlung – für etwaige Rückfragen oder Beweiszwecke.
Kann ich Bankunterlagen einfach in den Papiermüll werfen?
Nein, sensible Daten müssen datenschutzkonform vernichtet werden. Schreddern oder zertifizierter Dienstleister sind Pflicht.
Was passiert bei fehlenden Zahlungsbelegen in der Buchhaltung?
Das Finanzamt kann Betriebsausgaben aberkennen oder schätzen. Das ist oft steuerlich nachteilig.
Das könnte Sie auch interessieren:
- Themenseite inkl. kompletter Tabelle der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
- Informationen zur Aktenvernichtung
- Kosten und Preismodelle für eine Aktenvernichtung
- Akten- & Datenvernichtung für Privathaushalte
Weitere wichtige Unterlagen
Kontoauszüge Rechnungen Gehaltsabrechnungen Steuerunterlagen Quittungen & Belege Versicherungsunterlagen Verträge