Kürzere Aufbewahrungsfristen nach Bürokratieentlastungsgesetz IV
Zum 1. Januar 2025 trat das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) in Kraft. Es bringt eine wichtige Änderung mit sich: die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für bestimmte steuerlich relevante Unterlagen. Für Unternehmen und Gewerbetreibende bedeutet dies grundsätzlich mehr Flexibilität bei der Dokumentenverwaltung. Allerdings gibt es noch einige offene Fragen bei der praktischen Umsetzung. Was ist das Bürokratieentlastungsgesetz …