Neue Aufbewahrungsfristen für Akten und Dokumente – ab 2024

Pünktlich zum Jahresende haben wir unsere Daten zu den Aufbewahrungsfristen für die Fristen ab dem 01.01.2024 aktualisiert.

Für viele kaufmännische Dokumente gelten gesetzlich festgelegte Aufbewahrungsfristen. In der Regel müssen Sie Unterlagen für 6 oder 10 Jahre lagern. Das ist der Zeitraum, über welchen Sie diese Unterlagen mindestens lagern müssen.

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für kaufmännische Unterlagen und Dokumente beginnt:

  • mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die letzte Eintragung in laufend geführte Aufzeichnungen vorgenommen wurde, oder nachdem die letzten Buchungen erfolgt sind, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss, das Inventar oder der Lagerbericht abgeschlossen ist.
  • für Geschäfts- oder Handelsbriefe mit Ablauf des Jahres, in dem sie versandt oder empfangen wurden.
  • für Buchungsbelege oder anderweitige Unterlagen mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie entstanden sind.

Hier können Sie die Tabelle mit den aktuellen Daten herunterladen: