Aufbewahrungsfristen für Gehaltsabrechnungen und Personalunterlagen: Was Unternehmen wissen müssen
Die gesetzeskonforme Aufbewahrung von Gehaltsabrechnungen und Personalunterlagen gehört zu den grundlegenden Pflichten jedes Unternehmens. Als Arbeitgeber müssen Sie Lohnabrechnungen für mindestens 10 Jahre sicher archivieren, während für die allgemeine Personalakte eine Aufbewahrungspflicht von 3 Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt. Für bestimmte Dokumente gelten jedoch deutlich längere Fristen von bis zu 30 Jahren. Die Nichteinhaltung …